Praxisunterricht
Im Rahmen der Fahrlektionen lernen Sie Ihr theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Dabei lernen Sie das beherrschen des Fahrzeuges und das sichere und umweltbewußte Fahren im Straßenverkehr.
Vorgeschriebene Mindestfahrlektionen für Klasse B
Vollausbildung:
- 18 Fahrlektionen.
Duale Ausbildung:
- 6 Fahrlektionen + 1000km Privatfahrt + 1 Beobachtungsfahrt mit einem Begleiter + 5 Fahrlektionen.
Weitere Informationen unter Duale Ausbildung
Kombinierte Ausbildung:
- 18 Fahrlektionen + beliebige Privatfahrt mit Begleiter
L17 (siehe auch L17):
- 12 Fahrlektionen + 3000km Privatfahrt + 2 Lektionen Begleitende Schulung mit einem Begleiter nach 1000km und 2000km + 3 Lektionen Perfektionsschulung nach 3000km.
Mindestfahrlektionen Klasse A (A1,A2 A)
- 14 Fahrlektionen bis zum vollendetem 39. Lebensjahr.
- 16 Fahrlektionen ab vollendetem 39. Lebensjahr.
Die Fahrlektionen werden bei uns nur im Einzelunterricht erteilt. Das bedeutet, dass 1 Fahrlehrer nur 1 Schüler ausbildet. Dadurch kann jeder Schüler optimal und sehr effizient ausgebildet werden. Gruppenfahrlektionen am Übungsplatz mit einem Lehrer und vielen Schülern gibt es bei uns somit nicht!!!
Klasse AM (Moped und Mopedauto)
- 8 Fahrlektionen sind vorgeschrieben.
Auch bei der Klasse AM wird wie bei Klasse A nur im Einzelunterricht ausgebildet (Ca. 5 Fahrlektionen im Straßenverkehr).
Die Dauer 1 Fahrlektion beträgt 50 min.