Seit 19. Januar 2013 ist es möglich ab 15 1/2 Jahren gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson die Ausbildung anzutreten und mit 17 Jahren den Führerschein für die Klasse B zu erwerben.
Informieren Sie sich hier über
- die Vorteile
- den A1 oder A2-Schein inklusive
- persönliche Voraussetzungen
- sachliche Voraussetzungen
- den Ablauf der Ausbildung
- die theoretische & praktische Fahrprüfung
Vorteile
- Durch die intensive Fahrpraxis gewinnt der Schüler die entsprechende Routine und somit die nötige Sicherheit im Verkehr. Außerdem wird der Verkehrssinn ausgiebig geschult.
- Für die Begleitpersonen besteht der Vorteil darin, dass sie sich wieder intensiv mit den Verkehrsvorschriften auseinander setzen.
- Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit fahren L17-Führerscheinneulinge sicherer, seltener unter Alkoholeinfluss und fallen bei praktischen Prüfungen kaum durch. Mehr Informationen dazu hier. (www.kfv.at)
A-Schein
Seit 19. Januar 2013 ist es auch für Schüler möglich, welche die vorgezogene Lenkberechtigung B (L17) absolvieren, gleichzeitig den Motorradführerschein (Klasse A1 mit 16 Jahren oder A2 mit 18 Jahren) zu erwerben.
Vorteil: nur 1 PC-Prüfung, 1x Einschreiben und somit im Paketpreis wesentlich billiger.
Die theoretische Fahrprüfung (PC-Prüfung) kann jeweils nach erfolgter Ausbildung abgelegt werden.
Persönliche Voraussetzungen
- Bewerber
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- Beginn der Ausbildung nach vollendetem 15 1/2 Lebensjahr
- Verkehrszuverlässigkeit
- körperliche & geistige Reife
- gesundheitliche Eignung
- Begleiter
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- besonderes Nahverhältnis zum Bewerber
- Besitz der Lenkberechtigung B seit min. 7 Jahren
- innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften
- darf max. 2 Bewerber innerhalb eines Jahres begleiten
- ein oder zwei Begleiter
Sachliche Voraussetzungen
- Fahrzeug
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- Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit einer blauen Tafel mit weißer Aufschrift "L17" und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
- Das zur Prüfung verwendete Kraftfahrzeug muss min. 3 Seitentüren haben.
- Fahrtenprotokoll
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- muss wahrheitsgetreu geführt werden
- jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und dem Begleiter zu unterschreiben
- ist bei begleitenden und Perfektionsschulungen vorzulegen
Ablauf der Ausbildung
1. Antragstellung
Der Antrag auf Bewilligung zur Ausbildungsfahrt ist bei der Standortbehörde der Fahrschule (BH- Mödling) zu stellen. Die Ausbildungsfahrt wird nur nach Absolvierung und Bestätigung der Mindestschulung bewilligt.
Dokumente für die Behörde:
- Antrag auf Bewilligung für Ausbildungsfahrten
- Ärztliches Gutachten des Führerscheinwerbers
- Führerschein und Meldezettel der Begleiter
2. Grundschulung
- 32 Theorielektionen je 50 (20 Grundwissen plus 12 klassenspezifischer Unterricht)
- 12 Fahrlektionen je 50 min.
- 1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min.
- 1 Unterrichtseinheit theoretische Einweisung 50 min.
3. Ausbildungsfahrt 3000 km (Laienausbildung)
- wird mit dem Begleiter durchgeführt
- Alkoholverbot für Bewerber & Begleiter
- der Begleiter muss den Führerschein und den Bewilligungsbescheid mitführen
- der Bewerber muss einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) mitführen
4. Begleitende Schulungen in der Fahrschule nach 1000 km und 2000 km Laienausbildung
- 2 Lektionen Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dem Begleiter und dem Bewerber.
5. Perfektionsschulung nach insgesamt 3000 km
- Schulfahrt im Umfang von 3 Lektionen mit dem Schulfahrzeug
- Die theoretische Fahrprüfung (PC) darf nach vollständig absolviertem Theoriekurs abgelegt werde.
- Theoretische Fahrprüfung muss bestanden sein
- das 17. Lebensjahr muss vollendet sein
- 3000 km Ausbildungsfahrt müssen nachgewiesen sein
- die original Fahrtenprotokolle müssen bei der Behörde abgegeben worden sein.